Metagaming
Letzte Änderung: 19.08.2026
Metagaming (Meta-Gaming)
Metagaming bezeichnet die Nutzung von Informationen, die ein Charakter nicht innerhalb des Roleplays (IC) erhalten oder erfahren hat, um dadurch Entscheidungen, Handlungen oder das Verhalten des Charakters zu beeinflussen.
Dazu zählen insbesondere Informationen aus:
- Discord und anderen Kommunikationsplattformen
- privaten Nachrichten oder OOC-Gesprächen
- Streams und Stream-Chats
- Videos oder Aufnahmen anderer Spieler
- externen Webseiten oder sozialen Netzwerken
- Informationen aus anderen Charakteren oder Accounts
- Informationen, die außerhalb des laufenden Roleplays erlangt wurden
Die Nutzung solcher Informationen im Roleplay ist untersagt, sofern der betreffende Charakter diese Informationen nicht auf einem nachvollziehbaren IC-Weg erhalten hat.
Meta-Verdacht und Nachweisführung
Ein bloßer Verdacht oder eine Vermutung stellt keinen ausreichenden Nachweis für Metagaming dar.
Wird einem Spieler, Charakter, einer Gruppe oder Bande Metagaming vorgeworfen, müssen beide beteiligten Parteien zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen und vorhandene Beweismittel vorlegen.
Die Partei, die den Vorwurf erhebt, muss nachvollziehbar darlegen können:
- welche Information angeblich außerhalb des Roleplays erlangt wurde,
- weshalb diese Information dem Charakter nicht auf IC-Weg bekannt sein konnte,
- auf welchem Weg die Information mutmaßlich OOC erlangt wurde,
- und wie diese Information anschließend IC verwendet worden sein soll.
Die beschuldigte Partei erhält die Möglichkeit, darzulegen, auf welchem IC-Weg der Charakter die betreffende Information erhalten haben könnte.
Kann nachgewiesen werden, dass die betreffende Information bereits auf nachvollziehbarem IC-Weg bekannt war oder IC weitergegeben wurde, stellt die Verwendung dieser Information nicht automatisch Metagaming dar.
IC- und OOC-Informationsquellen
Bei der Prüfung eines Meta-Vorwurfs ist eindeutig zwischen IC- und OOC-Informationen zu unterscheiden.
Informationen aus Discord, OOC-Gesprächen, Streams, Stream-Chats, privaten Nachrichten, externen Webseiten, Videos oder sonstigen Quellen außerhalb des Roleplays gelten grundsätzlich als OOC-Informationen.
Diese Informationen dürfen nicht für IC-Handlungen, Entscheidungen oder das Verhalten eines Charakters verwendet werden, sofern kein entsprechender IC-Informationsfluss stattgefunden hat.
Entscheidend ist, ob der Charakter selbst auf nachvollziehbarem IC-Weg Kenntnis von der jeweiligen Information erlangt hat.
Beweismittel und Aufnahmen
Zur Klärung eines Meta-Verdachts können insbesondere folgende Beweismittel herangezogen werden:
- VODs von Streams
- OBS-Aufnahmen
- Medal-Aufnahmen
- sonstige vollständige Gameplay-Aufnahmen
- Screenshots oder Videos aus dem laufenden Roleplay
- relevante Chatverläufe
- nachvollziehbare IC- und OOC-Aussagen
- Zeugenaussagen
- sonstige geeignete Nachweise, durch die der Informationsfluss nachvollzogen werden kann
Besonders aussagekräftig sind vollständige und unveränderte Video- oder Audioaufnahmen, auf denen nachvollziehbar ist, wann, wo und auf welchem Weg eine Information bekannt wurde.
Nach Möglichkeit muss aus der Aufnahme erkennbar sein, ob die betreffende Information IC erlangt wurde oder aus einer OOC-Quelle stammt.
Unveränderte Aufnahmen
Werden Video- oder Audioaufnahmen als Beweismittel eingereicht, müssen diese im ursprünglichen und unveränderten Zustand vorgelegt werden.
Eine nachträgliche Bearbeitung oder Manipulation von Beweismitteln ist nicht gestattet.
Dies umfasst insbesondere:
- Veränderung, Entfernung oder Manipulation des Tons
- Veränderung der Tonspur oder Lautstärke
- Kürzung oder Entfernung von Teilen der Aufnahme
- Veränderung der ursprünglichen Länge
- Überspringen oder Entfernen relevanter Szenen
- nachträgliches Einfügen oder Entfernen von Bildmaterial
- Unterlegung mit Musik oder anderen Tonspuren
- nachträgliche Kommentare oder Einblendungen, sofern diese den ursprünglichen Inhalt oder Informationsfluss verändern
- sonstige Bearbeitungen, durch die der ursprüngliche Ablauf verfälscht, verändert oder verschleiert werden könnte
Für die Beweisführung sind daher nach Möglichkeit unbearbeitete Originalaufnahmen wie VODs, OBS-Aufnahmen, Medal-Aufnahmen oder vergleichbare Aufnahmen vorzulegen.
Muss eine Aufnahme aus technischen Gründen geschnitten oder anderweitig bearbeitet werden, ist dies zusätzlich zu erwähnen und zu begründen.
Prüfung des Informationsflusses
Das Serverteam ist berechtigt, den gesamten Informationsfluss zwischen IC und OOC zu prüfen.
Hierbei kann von beiden beteiligten Parteien die Vorlage vorhandener Aufnahmen und weiterer geeigneter Beweismittel verlangt werden.
Aussagen wie „Das konnte der Charakter unmöglich wissen“ oder „Der muss das aus Discord haben“ reichen allein nicht als Nachweis aus.
Ebenso reicht die Behauptung einer Partei allein nicht aus, um einen Metagaming-Verstoß festzustellen.
Entscheidend ist, ob anhand der verfügbaren Beweismittel nachvollziehbar festgestellt werden kann, woher die Information stammt und auf welchem Weg sie den Charakter erreicht hat.
Das Serverteam kann bei widersprüchlichen Aussagen weitere Aufnahmen, vollständige VODs, Aussagen oder sonstige Nachweise von den beteiligten Parteien anfordern.
Folgen eines nachgewiesenen Meta-Verstoßes
Wird nachweislich festgestellt, dass ein Charakter oder eine beteiligte Person OOC-Informationen verwendet hat, die dem Charakter nicht auf IC-Weg bekannt sein konnten, kann dies als schwerwiegender Metagaming-Verstoß gewertet werden.
Je nach Schwere und Umfang des Verstoßes können insbesondere folgende Sanktionen erfolgen:
- Verwarnung oder sonstige Sanktionierung
- Entfernung des unrechtmäßig erlangten Wissens aus dem Roleplay
- Charakterverlust
- Verlust mehrerer betroffener Charaktere
- Verlust von Charakteren einer beteiligten Gruppe oder Bande
- dauerhafter Ausschluss einzelner Spieler
- Ausschluss einer beteiligten Gruppe oder Bande
- dauerhafter Serverausschluss (Ban)
Bei nachweislichem, vorsätzlichem oder schwerwiegendem OOC-Metagaming behält sich das Serverteam ausdrücklich das Recht vor, den betroffenen Charakter unmittelbar zu entfernen bzw. den Charakterverlust auszusprechen.
Wurde der Meta-Verstoß nachweislich gemeinschaftlich durch mehrere Mitglieder einer Gruppe oder Bande begangen, kann sich die Sanktion auch auf mehrere oder sämtliche betroffenen Charaktere der Gruppe bzw. Bande erstrecken.
Bei besonders schweren oder vorsätzlichen Verstößen kann zusätzlich ein dauerhafter Ausschluss vom Server erfolgen.
Die konkrete Sanktion richtet sich insbesondere nach:
- der Schwere des Verstoßes,
- dem Umfang der verwendeten OOC-Informationen,
- dem Einfluss auf das Roleplay,
- dem Vorsatz,
- der Dauer und Häufigkeit des Verstoßes,
- sowie der Anzahl der beteiligten Personen.
Ein Charakterverlust oder dauerhafter Ausschluss erfolgt nicht allein aufgrund eines unbelegten Verdachts. Eine entsprechende Sanktion setzt einen nachvollziehbar belegten Verstoß voraus.